Diese vorbereitenden Unterlagen sind zusammen mit dem Einleitungsbeschluss des Gemeinderates öffentlich aufzulegen (§ 2 LEV). Anlässlich der Verhandlung war unbestritten, dass der Einleitungsbeschluss und der Perimeterplan tatsächlich aufgelegen sind 346 Schätzungskommission nach Baugesetz 2004