2001 Umlegungsrecht 449 II. Umlegungsrecht 103 Neuzuteilung; Beschwerdeerweiterung. - Die Einsprache nach § 78 Abs. 1 BauG stellt kein eigentliches Rechtsmittel dar. Im Zusammenhang mit dem Einreichen einer Beschwerde vor der Schätzungskommission kann deshalb nicht von einer Beschwerdeerweiterung gesprochen werden. Aus einem Entscheid der Schätzungskommission nach Baugesetz vom 26. Juni 2001 in Sachen S. gegen Baulandumlegung D. Aus den Erwägungen