schaft K. gegen BLU A., Erw. 3.4.2.1. S. 8). Für den vorliegenden Fall heisst dies, dass die Differenz zwischen überbauten und unüberbauten Grundstücken höchstens einen Drittel hinsichtlich des bestehenden Erschliessungs(Sonder)Vorteils ausmachen darf. (...) Rekursgericht im Ausländerrecht 2000 Zwangsmassnahmen im Ausländerrecht 483 I. Zwangsmassnahmen im Ausländerrecht 115 Ausschaffungshaft; Verletzung der Mitwirkungspflicht als Haftgrund. - Die Verletzung der Mitwirkungspflicht nach Art. 8 Abs. 4 AsylG stellt einen Haftgrund im Sinne von Art. 13b Abs. 1 lit. c ANAG dar (Erw. II/3).