...4.3. Die von der Ausführungskommission gewählten Kostenbelastungspunkte (Ziffern 1 und 2) sowie deren Gewichtung decken sich mit den anvisierten Zielen der vorliegenden Landumlegung (...) und können somit als sachgerecht bezeichnet werden. Aus Ziffer 3 der Verteilkriterien sowie aus der Kostenverteiltabelle geht hervor, dass der Erschliessungsvorteil bei (teilweise) überbauten Parzellen um bis zu 100 % reduziert wurde. Es fragt sich, ob dies ebenfalls korrekt ist. 4.4. Nach verwaltungsgerichtlicher Rechtsprechung dürfen bei Beitragsplänen unüberbaute Parzellen höchstens 50 % höher belastet werden als überbaute;