3.4.1. - 3.4.2. (Bejahung des strittigen Vorteils, welcher in der gegenüber dem Altbestand für die Überbauung besseren Form der Neuzuteilung liegt). 114 Baulandumlegung; Kostenverteilung (§ 79 Abs. 1 BauG). - Differenzierte Behandlung von überbauten und unüberbauten Grundstücken hinsichtlich des Erschliessungsvorteils. Aus einem Entscheid der Schätzungskommission nach Baugesetz vom 26. September 2000 in Sachen Stiftung F. gegen Baulandumlegung W. Aus den Erwägungen