2.4. Nachdem der Gesuchsteller anlässlich der Verhandlung vorerst aussagte, er habe die Medienkampagne nicht wahrgenommen und die Sperrung erst zur Kenntnis genommen, als die entsprechende Signalisation installiert wurde und die Baumaschinen der B. AG, aus D., auffuhren, gab er auf Nachfrage an, bereits vorher von den Bewohnern von B. gehört zu haben, "dass etwas gehen soll" (...). Fest steht, dass das Baudepartement am 26. Oktober 1999, also bereits einen Tag nach der Strassensperrung, auf Anregung des Gesuchstellers und auf Kosten des Gesuchsgegners zwei zusätzliche Wegweiser mit der Aufschrift "X" bestellt und in K. sowie L. montierte (...).