Liegenschaft zugewandten Strassenhälfte, d. h. ab der Woche 18 (d.h. ab 1. Mai 2000), womit die Beeinträchtigung maximal neun Wochen andauerte. Wie in Erw. 3.2. erwähnt, ist nur Ersatz zu leisten, wenn die Einwirkungen ihrer Art, Stärke und Dauer nach aussergewöhnlich 446 Schätzungskommission nach Baugesetz 2001