Aus einem Entscheid der Schätzungskommission nach Baugesetz vom 24. Oktober 2000 in Sachen Kanton Aargau gegen F. & Co. AG. Aus den Erwägungen ...4. Zum Inhalt des Grundeigentums gehört auch das Recht, übermässige Lärmeinwirkungen von Nachbarn auf das eigene Grundstück abwehren zu können (Art. 684 i.V.m. Art. 679 des Schweizerischen Zivilgesetzbuches [ZGB] vom 10. Dezember 1907 2000 Enteignungsrecht 471