chen Eingriff ins Eigentum (...). Für den Entscheid über das Vorliegen einer materiellen Enteignung ist demnach auf die tatsächlichen und rechtlichen Gegebenheiten, die am 30. September 1991 herrschten, abzustellen. (...) 111 Formelle Enteignung nachbarrechtlicher Abwehransprüche. - Wird mit der Gewährung von Erleichterungen von der Lärmsanierungspflicht befreit, so muss für die Geltendmachung von Entschädigungsforderungen aus Enteignung nachbarrechtlicher Abwehransprüche der Ablauf der Lärmsanierungsfrist nicht abgewartet werden.