16. November 1999 in Sachen Erbengemeinschaften W. gegen Einwohnergemeinde S., S. 18 mit Hinweis auf das "Gontenschwiler Präjudiz" gemäss Entscheid der Schätzungskommission vom 29. November 1991). Das Bundesgericht hat verschiedentlich darauf hingewiesen, dass es Sache des kantonalen Gesetzgebers sei, die Verjährung von Entschädigungsansprüchen aus der Zuweisung zu einer öffentlichen Zone mit positivrechtlichen Regelungen zu verhindern (vgl. Robert Wolf, Entschädigungsprobleme bei der Übernahme von Grundstücken durch das Gemeinwesen, Schriftenreihe VLP Nr. 49, 1989, S.34 mit Hinweis auf BGE 112 Ib 485 ff., 496 und 112 Ib 510 f.).