Die Abwasseranlagen sollen relativ weitgehend öffentlich erstellt werden, um die Zahl der Anschlüsse zu vermindern, die Erschliessungskosten zu senken, einen systematischen Ausbau zu ermöglichen, den Anschluss weiterer Grundstücke zu erleichtern sowie Streitereien unter mehreren privaten Anschliessern zu vermeiden (AGVE 1982, S. 229). Das Baudepartement des Kantons Aargau hat in seiner Weisung vom 1. November 1995 festgehalten, dass alle Leitungen als öffentliche Kanalisation zu gelten haben, die zur Entwässerung von zwei und mehreren Häusern dienen.