6.4.8.4. Wegen der neu gewonnenen Gestaltungsmöglichkeiten (Um- und Neubau) ist auch bei bestehenden Bauten das Vorliegen eines wirtschaftlichen Sondervorteils zu bejahen. Es sind daher alle Grundstücksparzellen - sowohl die unüberbauten wie auch die überbauten - im Einzugsbereich der Sauberwasserleitung in den Beitragsperimeter einzubeziehen. 418 Schätzungskommission nach Baugesetz 2005