6.4.4. Zwei Fragen stellen sich im vorliegenden Zusammenhang. Zum einen ist abzuklären, ob ein überbautes oder unüberbautes Grundstück in den Beitragsperimeter für eine Meteorwasserleitung einbezogen werden darf, wenn die Versickerungsmöglichkeit im Einzugsbereich der Sauberwasserleitung uneinheitlich ist. Zum anderen stellt sich die Frage, ob für überbaute Grundstücke überhaupt eine Beitragspflicht bejaht werden kann oder ob nicht die Besitzstandsgarantie eine solche ausschliesst. (…) 6.4.6. Vorweg ist abzuklären, ob für die Erhebung von Beiträgen an Sauberwasserleitungen überhaupt eine gesetzliche Grundlage besteht.