2005 Verwaltungsrechtspflege 433 V. Verwaltungsrechtspflege 96 Verlegung der Verfahrenskosten Bei Gutheissung in geringem Umfang (weniger als 10 %) werden die Verfahrenskosten bei der Schätzungskommission in Beschwerdeverfahren mit ordentlicher Kostenverteilung dem mehrheitlich Unterliegenden vollständig auferlegt. Aus einem Entscheid der Schätzungskommission nach Baugesetz vom 6. September 2005 in Sachen B. gegen Einwohnergemeinde B. Aus den Erwägungen