5.1. Aus dem Beitragsplan Strassenausbau 1:500 bzw. den Belastungstabellen (...) geht hervor, dass keines der auf dem Gemeindegebiet B. liegenden, an die Strasse S. anstossenden und strassenmässig über diese erschlossenen Grundstücke in den Perimeter einbezogen wurde. Diese spezielle Situation ist vorweg kurz zu würdigen (...). 5.2. Der Nichteinbezug dieser Grundstücke, es handelt sich um die Parzellen (...) sowie eine Parzelle im Landwirtschaftsland (...), erstaunt auf den ersten Blick, ist aber aufgrund der gesetzlichen Konzeption grundsätzlich korrekt: