99 Ursprünglicher Beitragsplan nach §§ 34/35 BauG - Perimeterabgrenzung zwischen zwei Nachbargemeinden für den Fall, dass den Grundeigentümern dies- und jenseits der Gemeindegrenze ein Sondervorteil zufällt. - Hat die Nachbargemeinde keinen oder einen offensichtlich zu tiefen Kostenanteil übernommen, so sind die betroffenen Grundstücke der Nachbargemeinde zur Berechnung der zu verteilenden Beiträge in den Perimeter miteinzubeziehen; direkt belastet werden sie jedoch (noch) nicht. 2004 Erschliessungsabgaben 351