93 Vorläufiger Kostenverteiler nach § 38 Abs. 2 BauG - Voraussetzungen eines vorläufigen Kostenverteilers (Erw. 1.1. – 1.2.2.) - Begriff des Hausanschlusses (Erw. 1.3.4.) - Auch die Erstellungskosten der Kanalisationsleitung können Gegenstand eines vorläufigen Kostenverteilers bilden (Erw. 1.3.5.). Aus einem Entscheid der Schätzungskommission nach Baugesetz vom 18. Januar 2005 in Sachen B. AG gegen E.A, B.A.,E.W., C.W.,V.P. und C.P.