Entscheid der Schätzungskommission [SKE] vom 4. Dezember 1995 in Sachen B. gegen Kanton Aargau, Erw. 2.2. S. 2), wie die aufgrund eines privatrechtlichen Vertragsverhältnisses erfolgte Bezahlung einer Rechnung durch einen dazu nicht vom Gesetz Verpflichteten (vgl. die Begleichung der mit Erteilung der Baubewilligung an R. verfügten provisorischen Anschlussgebühren durch die Beschwerdeführerin; ...). Die Verfügungen vom 10. August 2001 wurden somit einem falschen Adressaten zugestellt; sie sind als nichtig zu qualifizieren.