1998 S. 202; AGVE 1995 S. 187 f.). Der gesamte übrige, nicht von der Variablen "Brandversicherungswert" abhängige Inhalt der Verfügung vom 27. Juli 1998 ist damit in Rechtskraft erwachsen und nicht mehr anfechtbar. (...) 98 Übernahme von Erschliessungsanlagen (§ 37 Abs. 2 BauG). - Die Schätzungskommission ist für die Beurteilung von Übernahmebegehren betreffend Erschliessungsanlagen zuständig. Aus einem Entscheid der Schätzungskommission nach Baugesetz vom 25. März 2003 in Sachen R. gegen Einwohnergemeinde O. Aus den Erwägungen: