Immerhin ist die kombinierte Auflage mit einem nicht zu unterschätzenden Risiko behaftet, da der Beitragsplan sachlich eben von Bauprojekt und Landerwerb abhängt (Erw. 4.1.2.). Wenn beispielsweise das Projekt im Rahmen eines Rechtsmittelverfahrens erheblich verändert wird und deswegen nochmals aufgelegt werden muss, wird in der Folge regelmässig auch der Beitragsplan zu überarbeiten und neu aufzulegen sein. Solche Auflagenwiederholungen verursachen neben dem zusätzlichen administrativen Aufwand auch erhebliche Mehrkosten für alle Beteiligten. Es ist daher auch üblich, Rechtsmittel gegen einen Beitragsplan zu sistieren, wenn das zugehörige Projekt noch umstritten ist.