Gemeinde L. vom 2. Mai 2002 an der Sache vorbei, wenn darin wiederholt gefordert wird, es dürfe nicht ein rechtskräftiges Projekt zur Auflagevoraussetzung für den zugehörigen Beitragsplan gemacht werden. Davon ist hier nicht die Rede; solches wurde in der Praxis, wie eben erwähnt, auch nie verlangt. Immerhin ist die kombinierte Auflage mit einem nicht zu unterschätzenden Risiko behaftet, da der Beitragsplan sachlich eben von Bauprojekt und Landerwerb abhängt (Erw.