unabdingbare Voraussetzung sein muss. Alle früheren Stadien in der Planungsphase des Bauprojekts sind zum vornherein nicht als Grundlage eines Beitragplanes geeignet. Dies wird auch vom Vertreter der Gemeinde L. nicht bestritten (...). 4.4.1. Aber auch ein auflagereifes Projekt kann, solange es noch nicht aufgelegt worden ist, von der Gemeinde beliebig abgeändert werden, auch wenn dies unter ökonomischen Gesichtspunkten sicher nicht erstrebenswert ist. Erst die Auflage bindet die Gemeinde selbst ein Stück weit. Ab diesem Zeitpunkt liegt es nicht mehr alleine bei ihr, was mit dem Projekt weiter geschieht.