2002 Erschliessungsabgaben 499 jenes der Lage der Grundstücke, im vorliegenden Beitragsplan für anwendbar zu erklären. Das ist nicht zu beanstanden (Erw. 3.3.). Alle Parzellen liegen in der Zone W2 und verfügen über dieselben Ausnützungsmöglichkeiten (die Ausnützungsziffer beträgt 0.45; vgl. § 62 i.V.m. § 70 der Bauordnung [...]). Entsprechend lassen sich in diesem Bereich keine unterschiedlichen Vorteile feststellen.