- Die gestützt auf den Beitragsplan erhältlich gemachten Gelder sind zweckgebunden, also für den Bau bzw. den Erwerb der betreffenden Strasse, einzusetzen. Andernfalls stünde jenen Grundeigentümern, die einen Beitrag geleistet haben, ein Rückforderungsanspruch gegen die Gemeinde zu (Erw. 3.2.4.). Aus einem Entscheid der Schätzungskommission nach Baugesetz vom 28. Mai 2002 in Sachen Ehegatten K. gegen Einwohnergemeinde H. Aus den Erwägungen