unüberbaut führt damit eigentlich nicht zu einer Differenzierung, die sich in einem grösseren oder kleineren Sondervorteil niederschlägt. Oft sehen Beitragspläne jedoch vor, in Wohnzonen liegende überbaute Grundstücke weniger stark zu belasten als die nicht überbauten. Damit soll auf den ersten Blick den unterschiedlichen Vorteilen Rechnung getragen werden. Der tatsächliche Grund liegt jedoch regelmässig darin, dass der Bau von Erschliessungsanlagen gegen den Widerstand der bereits dort wohnenden, mit der bisherigen Erschliessung durchaus zufriedenen Einwohner wegen ihres Einflusses in der Gemeindeversammlung nur sehr schwer oder überhaupt nicht zu verwirklichen ist.