Unbestritten blieb indes, dass es wenig Sinn machen würde, wenn nun der Beschwerdeführer den Notüberlauf verschliessen würde, um in den Genuss den Rabatts von 40% zu kommen (...). Zudem erweist sich die Versickerungsanlage insofern als vorteilhaft für die Gemeinde, als die an die Kläranlage abzuliefernde Abgabe bei geringerer Wassermenge kleiner ausfällt (...). 2001 Ausgleichsabgaben gemäss Waldgesetz 467 IV. Ausgleichsabgaben gemäss Waldgesetz