464 Schätzungskommission nach Baugesetz 2001 107 Anschlussgebühr; Mehrwertsteuer. - Lediglich die tatsächlich neu zu entrichtende (Netto)Anschlussgebühr ist mit der Mehrwertsteuer zu belasten. Aus einem Entscheid der Schätzungskommission nach Baugesetz vom 25. September 2001 in Sachen W. gegen Einwohnergemeinde W. Aus den Erwägungen