Je grösser jener ist, umso grösser ist der Anteil der Eigentümerbeteiligung (Alexander Ruch, Die Bedeutung des Sondervorteils im Recht der Erschliessungsbeiträge, in: Schweizerisches Zentralblatt für Staats- und Verwaltungsrecht [ZBl] 1996 S. 539). Diese Kostenaufteilung bietet nun insofern Schwierigkeiten, als zur Bewertung der privaten Interessen der Grundeigentümer vor allem auf den durch den Strassenbau erzeugten Mehrwert abzustellen ist, während auf Seiten des Gemeinwesens zwar eine vergleichbare Interessenlage bezüglich einzelner Grundstücke möglich ist, der Anteil aber meist gewichtiger durch andere Faktoren beeinflusst wird, deren Bedeu-