Die neuen Strassenabschlüsse (Verbundsteine) der Schulstrasse lassen ein Ausfahren des Fahrbahnrandes zu (vgl. Querprofile 1:50), sodass bei den vorliegenden Verhältnissen zwei Personenwagen jedenfalls bei (in Wohnquartieren auch erwünschten) tiefen Geschwindigkeiten problemlos kreuzen können, womit dem charakteristischen Grundbegegnungsfall gerade noch entsprochen wird (vgl. VSS-Normen 640 201, Tabelle 5 und 640 213, Abbildung 13). Die Gemeinde hat damit eine, wenn auch minimale, so doch landsparende und kostengünstige Lösung einer genügend breit dimensionierten Strasse gefunden (vgl. Erw. 5.3.).