die Seitenfreiheit gewährleistet ist bzw. der Fahrbahnrand ausgefahren werden kann". Die bisherige Fahrbahn der Schulstrasse wies an keiner Stelle eine solche Breite auf. Sie war mithin so oder anders zu wenig breit dimensioniert. Die neuen Strassenabschlüsse (Verbundsteine) der Schulstrasse lassen ein Ausfahren des Fahrbahnrandes zu (vgl. Querprofile 1:50), sodass bei den vorliegenden Verhältnissen zwei Personenwagen jedenfalls bei (in Wohnquartieren auch erwünschten) tiefen Geschwindigkeiten problemlos kreuzen können, womit dem charakteristischen Grundbegegnungsfall gerade noch entsprochen wird (vgl. VSS-Normen 640 201, Tabelle 5 und 640 213, Abbildung 13).