Dieser Dimensionierungsgrundlage hat sie zumindest zu entsprechen. Die bisherige Fahrbahnbreite (von durchschnittlich ca. 3 m [zwischen 2.50 bis 3.80 m], ...) deckt nun aber nicht einmal die Grundabmessungen zweier Personenwagen von je 1.80 m ab (vgl. VSS-Norm 640 201, Tabelle 1). Eine Strassenbreite von 3 m reicht selbst für den Begegnungsfall PW/Zweiradfahrer nicht aus und würde somit nicht einmal den Erfordernissen eines "Zufahrtswegs" gerecht (vgl. VSS-Normen 640 045, Ziff. 8 Abs. 5; 640 201, Abbildung 2 und 640 202, S. 15).