Norm 640 200, Ziff. 10 ff. und Abbildung 1). Auf der Schulstrasse ist Lastwagenverkehr eher als atypisch zu bezeichnen. Auf ihr werden nur Ver- und Entsorgungsfahrzeuge wie bei allen Wohnquartieren und noch seltener Feuerwehrfahrzeuge verkehren. Die Schulstrasse ist nicht durchgehend befahrbar (...). Sie ist als "Zufahrtsstrasse" mit dem dafür typischen Grundbegegnungsfall zweier Personenwagen (PW) zu qualifizieren (vgl. VSS-Norm 640 045, Tabelle 1 und Ziff. 8 Abs. 2). Dieser Dimensionierungsgrundlage hat sie zumindest zu entsprechen.