O., N 1 zu Vorbemerkungen zu §§ 198-269). 3.2. Im Bereich der Abgaben im Zusammenhang mit dem Bezug von Frischwasser (...) sind vorliegend grundsätzlich drei verschiedene Dinge anfechtbar. Vorab steht die Grundsatzfrage, ob überhaupt ein Bezug stattgefunden hat. Damit verknüpft ist die Frage, wie hoch die Nutzung gegebenenfalls war (Kubikmeterzahl). Schliesslich kann die Höhe des für die Leistung zu bezahlenden Preises im Hinblick auf das Kostendeckungs- und Äquivalenzprinzip streitig sein.