Dabei beachtete es auch, dass der Bedarf an Abstellräumen durch ein Kellerabteil und einen ebenfalls als Kellerraum dienenden Schutzraum genügend abgedeckt wurde, und ein 28 m2 grosser Trocknungs- und Heizungsraum später als Bastelraum dienen würde. Das Baudepartement stufte einen Estrich als eindeutig bewohnbare Fläche und damit als für die Berechnung der Bruttogeschossfläche einbeziehbar ein, der über eine Heizungsmöglichkeit, Beleuchtung (tagsüber war Kunstlicht allenfalls im mittleren Teil des Raums, wo sich der Aufgang befand, erforderlich) und elektrische Anschlüsse sowie eine lichte Höhe von 1.8 m und mehr verfügte (BDE