bung des erheblichen Vorteils im Sinne von Art. 5 RPG ein grosser Gestaltungsspielraum zukommt, lassen sich einige - sehr allgemeine - Leitgedanken nennen (die folgende Auflistung orientiert sich an Enrico Riva, in: Heinz Aemisegger / Alfred Kuttler / Pierre Moor / Alexander Ruch, Kommentar zum Bundesgesetz über die Raumplanung, Zürich 1999, N 84 ff. zu Art. 5 m.w.H.): a) Massgebend sind grundsätzlich die relativen, nicht die absoluten Wertschwankungen. Die Erheblichkeit bestimmt sich (aufgrund der Gerechtigkeit und Rechtsgleichheit, welche dem Ausgleichsgebot zugrunde liegen) anhand des zu prüfenden Grundstücks, nicht anhand bestimmter Frankenwerte. Sachgerechte Pauschalierungen