1991 II 1790). 4.4.3.2. Was einen erheblichen Vorteil im Sinne des Bundesgesetzes darstellt, wurde jedoch nicht konkret bestimmt (zur daran geübten Kritik in der Lehre: Stefan M. Jaissle, Der dynamische Waldbegriff und die Raumplanung, Diss., Zürich 1994 = Zürcher Studien zum öffentlichen Recht, Band 115, S. 169 m.w.H.). Wie aus Art. 9 WaG sowie den Beratungen der eidgenössischen Räte (vgl. StenBull StR und NR, a.a.O., passim) hervorgeht, steht dieser Begriff in Korrelation mit der gleichlautenden Voraussetzung in Art. 5 RPG, so dass zur Auslegung auf diese Bestimmung bzw. die dazu ergangene Rechtsprechung sowie die Lehrmeinungen zurückgegriffen werden kann.