2001 Ausgleichsabgaben gemäss Waldgesetz 467 IV. Ausgleichsabgaben gemäss Waldgesetz 109 Ausgleich des durch die Erteilung einer Rodungsbewilligung entstandenen Vorteils. - Anwendbares Recht (Erw. 4., 4.1. und 4.3.1. f.). - Kann eine öffentlich-rechtliche Körperschaft Subjekt einer Ausgleichsabgabe im Sinne von Art. 9 WaG bzw. § 8 Abs. 1 AWaG sein? Frage offen gelassen (Erw. 4.4.1.). - Erheblicher Vorteil (Erw. 4.4.2. ff.). - Berechnung des neuen Verkehrswerts (Erw. 4.5.2.3.1. f.).