Die nähere Beschreibung der Abgrenzung wird wesentlich von der kommunalen Praxis geprägt. Sie braucht aber vorliegend nicht weiter untersucht zu werden, weil die hier in Frage stehenden Strassenstücke einen Bereich erschliessen, für den nicht ernstlich bezweifelt werden kann, dass er der kommunalen Erschliessungspflicht unterliegt. (...) Rekursgericht im Ausländerrecht 2003 Zwangsmassnahmen im Ausländerrecht 383 I. Zwangsmassnahmen im Ausländerrecht