Die Übernahme von Erschliessungsanlagen durch das Gemeinwesen drängt sich im Übrigen selbstverständlich nur auf, wenn diesen innerhalb der kommunalen Infrastruktur eine gewisse Bedeutung zukommt. Die Grenze ist analog jener der kommunalen Erschliessungspflicht zu suchen. Demnach steht für Hauszufahrten oder -anschlüsse eine Übernahme von vornherein nicht zur Diskussion. Die nähere Beschreibung der Abgrenzung wird wesentlich von der kommunalen Praxis geprägt.