Nach dem 1. April 2009 tritt die Übernahmepflicht ein, wenn der erste RPG-konforme Nutzungsplan in der Gemeinde erst nach dem 1. April 1994 geschaffen wurde bzw. wird. In diesem Fall berechnet sich der Zeitpunkt, ab dem die Übernahmepflicht spätestens gegeben ist, aus dem Datum des Inkrafttretens des Nutzungsplans zuzüglich 15 Jahre. Analog dasselbe gilt für neu einzuzonende Gebiete (15 Jahre ab Rechtskraft der Einzonung). 3.2.5. Die Übernahme von Erschliessungsanlagen durch das Gemeinwesen drängt sich im Übrigen selbstverständlich nur auf, wenn diesen innerhalb der kommunalen Infrastruktur eine gewisse Bedeutung zukommt.