19 Abs. 2 und 3 RPG; § 33 Abs. 1 Satz 1 BauG). Im Rahmen eines entsprechenden Sondernutzungsplanes können die Grundeigentümer mit Bewilligung des Gemeinderates die geplanten Erschliessungsanlagen auf eigene Kosten 2003 Erschliessungsabgaben 377