Bei der Schadensabschätzung habe man auch die Türchen der Kombination geöffnet und nichts festgestellt. Der Beschwerdeführer gibt an, dass solches von ihm nie verlangt worden sei, und macht zudem geltend, dass ihm die Kostenübernahme für die Einbauküchen versprochen worden sei, was wiederum die AGV bestreitet.