die Schadenabschätzung vom 20. Dezember 2011 wurden keine Anzeichen auf eine verbleibende Feuchtigkeit festgestellt (Protokoll S. 15). Gegenteiliges wird auch vom Beschwerdeführer nicht behauptet. Die Feuchtigkeit in den Mauern und Balken sowie deren Untauglichkeit für einen Wiederaufbau wurde erst nach einer längeren Periode, in der am Gebäude nichts gemacht wurde, festgestellt.