Ob die Entfeuchtungsmassnahmen, die der damalige Verwalter des Beschwerdeführers angeordnet hatte (Protokoll S. 10), erfolgreich waren und ob die Notdächer vollständig dicht waren, kann im Nachhinein nicht mehr mit letzter Gewissheit festgestellt werden. Gemäss Beschwerdeführer haben sich die damals involvierten Fachkräfte (Handwerker und Architekt) ihm gegenüber nie über eine mangelhafte Entfeuchtung geäussert. Über das eindringende Wasser wurde er aber informiert. Beim Augenschein für - 13 -