Ob das Gebäude nach dem Löschwassereinsatz "kunstgerecht" getrocknet wurde, liess sich nicht abschliessend klären. Immerhin hat sich der damalige Architekt gemäss Ausführungen des Beschwerdeführers nicht negativ dazu geäussert (Protokoll S. 16). Die Vertreter der AGV erklärten zudem, dass die vorliegende Problematik trotz der 15 bis 20 Brandfälle pro Jahr bisher ihres Wissens noch nie aufgetreten sei (Protokoll S. 16). Auch das Gericht und die bis Ende 2007 zuständige Oberschätzungsbehörde mussten sich noch nie mit dieser Problematik auseinandersetzen.