4.4.2. Das Problem mit der Feuchtigkeit zeigte sich erst, als die Wände ausgepackt, d.h. der Verputz abgeschlagen wurde. Das war Mitte 2012, wie die AGV – entgegen ihrer bisherigen Stellungnahmen – an der Verhandlung - 11 - vom 5. November 2014 bestätigte (Protokoll S. 11). Insbesondere die Wand zur Nachbarliegenschaft war feucht und es hatte sich Schimmel gebildet (Beschwerde S. 4).