Das Notdach sei dennoch 18 Monate stehen geblieben, so dass die Witterung auf das Innere des Gebäudes habe einwirken können. Es sei Feuchtigkeit in das getrocknete Gebäude gelangt, was zur Schimmelbildung geführt habe. Nach der Abschätzung vom 20. Dezember 2011 habe die Verantwortung allein beim Beschwerdeführer gelegen (Einspracheentscheid S. 2 f.; Vernehmlassung S. 2).