(Vernehmlassung S. 2). Am Ende der Trocknungsarbeiten durch die Firmen E. AG, R., und F., G., S., seien bei der Kontrolle Werte von 45 bis 55 Digits (Wände allgemein) bzw. 50 bis 70 Digits (bei Schadstellen an Wänden) gemessen worden. Wände mit diesen Werten könnten überstrichen werden (Einspracheentscheid S. 2). Die Feuchtigkeitsmessungen seien nicht ausschliesslich auf dem Verputz gemacht worden (Vernehmlassung S. 2). Weder der Schätzer noch die erfahrene und zuverlässige Firma, welche die Trocknung des Gebäudes vorgenommen habe, hätten Feuchtigkeitsschäden festgestellt (Duplik S. 1).