Die durch Löschwasser geschädigten Mauern hätten den originalen Wiederaufbau nicht mehr zugelassen, weil sie ungenügend tragfähig gewesen seien. Die ungenügende Tragfähigkeit sei der Grund gewesen, weshalb die Gemeinde im zweiten Baubewilligungsverfahren ein Erdbebenzertifikat verlangt habe. Die AGV habe zugesichert, die daraus anfallenden Kosten zu übernehmen (Beschwerde S. 4 und 10; Replik S. 7).