Die Wände seien im Zeitpunkt der Abschätzung nicht vollständig ausgetrocknet gewesen. Die Angaben der Austrocknungsfirma bewiesen nicht, dass die Wände im Innern ausreichend trocken gewesen seien. Es gebe keine Messprotokolle (Beschwerde S. 8; Replik S. 3). -8-